Antrag schon mit 16,5 Jahren möglich!
Auto fahren ab 17 Jahren
Mit dem BF17 - Schein, darfst du mit eingetragenen Begleitern schon mit 17 Jahren in den Straßenverkehr.
Vorteile:
Mehr Fahrpraxis vor dem Alleinfahren
- Sicheres Fahren durch Erfahrung mit einer Begleitperson
Höhere Sicherheit & geringeres Unfallrisiko
- BF17-Fahrer sind nachweislich sicherer unterwegs als Fahranfänger ohne Begleitung
Probezeit startet bereits mit 17
- Die Probezeit läuft ab der bestandenen Fahrprüfung.


Wichtig!
Begleitperson
Um als Begleiter/in zugelassen zu werden, muss eine Person:
- das 30. Lebensjahr vollendet haben,
- mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) sein,
- darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein und
- die „0,5-Promille-Grenze“, die 3,5 ng/ml Tetrahydrocannabinol-Grenze und das Drogenverbot beim Begleiten beachten, auch wenn er/sie nicht Führer des Pkw ist
