Antrag schon mit 16,5 Jahren möglich!

Auto fahren ab 17 Jahren

Mit dem BF17 - Schein, darfst du mit eingetragenen Begleitern schon mit 17 Jahren in den Straßenverkehr.

Vorteile:

Mehr Fahrpraxis vor dem Alleinfahren

  • Sicheres Fahren durch Erfahrung mit einer Begleitperson

Höhere Sicherheit & geringeres Unfallrisiko

  • BF17-Fahrer sind nachweislich sicherer unterwegs als Fahranfänger ohne Begleitung

Probezeit startet bereits mit 17

  • Die Probezeit läuft ab der bestandenen Fahrprüfung.

Wichtig!

Begleitperson

Um als Begleiter/in zugelassen zu werden, muss eine Person:

  • das 30. Lebensjahr vollendet haben,
  • mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) sein,
  • darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein und
  • die „0,5-Promille-Grenze“, die 3,5 ng/ml Tetrahydrocannabinol-Grenze und das Drogenverbot beim Begleiten beachten, auch wenn er/sie nicht Führer des Pkw ist

 

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